Preise

  •   1. bis 3. Übernachtung:  60 Euro
  •   ab 4. Übernachtung:      50 Euro
  •   Rabatt bei längeren Aufenthalten auf Anfrage

Die Preise werden pro Übernachtung für bis zu 2 Personen berechnet, Aufbettung auf Anfrage zu je 10 Euro.

Im Preis enthalten sind alle Nebenkosten für Endreinigung, Strom, Wasser, Heizung, WLAN, Bettwäsche, Handtücher und einen Stellplatz im Grundstück.


Die Stadt Leipzig erhebt ab 01.04.2023 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. 

Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die entgeltlich in der Stadt Leipzig übernachten.
Die Beherbergungssteuer beträgt 5 % des für die Übernachtung des Gastes geschuldeten Entgeltes einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind:
1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
2. schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr; bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ gilt die Befreiung auch für eine Begleitperson,
3. Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig übernachten müssen; ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für die Begleitperson,
4. Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind.

Als Betreiber der Ferienwohnung sind wir verpflichtet, die Beherbergungssteuer von den Beherbergungsgästen einzuziehen und an die Stadt Leipzig abzuführen. Der Steueranspruch entsteht mit Beendigung der entgeltlichen Be-
herbergung, in der Regel mit Abreise des Gastes aus der Beherbergungseinrichtung.